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BioBoden | Erbe und Vermächtnis

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DER ZU­KUNFT DEN BO­DEN BE­REI­TEN

Bo­den si­chern durch Er­be und Ver­mächt­nis

Die Auseinandersetzung mit Fragen von Vererbung und Schenkung ist oft ein persönlicher Wendepunkt: Man schaut zurück, denkt an Menschen, Werte und Anliegen, die das eigene Leben geprägt haben – und fragt sich, was davon bleiben soll. Viele möchten den roten Faden ihres Wirkens über den Tod hinaus weiterführen und schon zu Lebzeiten Zeichen setzen, die Bestand haben.

Bei der Sicherung von Boden geht es immer auch  um die nächste Generation: darum, welche Grundlagen wir weitergeben und welche Zukunft wir auf diesem Planeten ermöglichen. Genau hier setzt BioBoden an – mit dem Ziel, dauerhaft lebendige Böden zu erhalten, indem Flächen für den ökologischen Landbau  gesichert werden.

Wer dieses Anliegen teilt, kann sein Engagement auch über das eigene Leben hinaus in verlässliche Hände legen – bei BioBoden und unserer gemeinnützigen Schwester, der BioHöfe Stiftung. Wir zeigen Ihnen, welche Wege es gibt, mit Testament oder zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen. So kann aus einem persönlichen Vermächtnis ein bleibender Beitrag für gesunde Böden, eine zukunftsfähige Landwirtschaft – und die kommenden Generationen werden.
 

WIR­KEN ÜBER DAS LE­BEN HIN­AUS

Die Beschäftigung mit dem letzten Willen ist nicht selten der Beginn vieler Fragen. Man blickt zurück und besinnt sich der Menschen und Themen, die einem wichtig waren und sind. Wen will man wie in seinem Nachlass berücksichtigen? Nicht wenige wollen dann mit ihrem Vermächtnis den roten Faden ihres Lebens über den Tod hinaus weiterspinnen, ihrem gesellschaftlichen Wirken vielleicht noch zu Lebzeiten eine nachhaltige Fortsetzung geben.

Auch die Mitglieder von BioBoden können auf vielfältigen Wegen dafür Vorsorge treffen, dass ihr Engagement dauerhaft erhalten bleibt: für künftig noch mehr lebendige Böden, mehr gesicherte Flächen für den Bio-Anbau, für die Ernährungswende. Wer in diesem Sinne auch über seinen Tod hinaus für eine gesunde Zukunft wirken will, kann sich in die vertrauensvollen Hände von BioBoden und unserer gemeinnützigen Schwester, der BioHöfe Stiftung, begeben.

Wir möchten Ihnen einen Einblick geben, wie das möglich ist. Vereinfacht gesagt, gibt es dafür zwei Möglichkeiten: im Testament oder jenseits des Testaments (mit jeweils verschiedenen Optionen). Eine Schlüsselrolle spielt dabei die BioHöfe Stiftung (siehe unten), die unter anderem eigens für solche Fälle gegründet wurde. 

Die Zu­kunft ge­stal­ten — im Te­s­ta­ment

Wer die Zukunft eines lebendigen Bodens über den eigenen Tod hinaus im Testament sichern will, kann das auf unterschiedliche Weise tun: Zum einen kann die BioHöfe Stiftung als Alleinerbin eingesetzt werden, zum anderen über ein „Vermächtnis“ berücksichtigt werden.

Stiftung als Alleinerbin

Die Stiftung kann grundsätzlich als Erbin für jedwede Vermögenswerte im Testament eingetragen werden. Das können Immobilien und Flächen innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft sein und zum Beispiel Anteile nahezu aller Art: an der BioBoden Genossenschaft, an der GLS Bank oder etwa in Form von Aktien an Unternehmen. Möglich ist auch Barvermögen.

Um welche Form des Vermögens es sich auch handelt, eines ist klar: Alles aus einer der Stiftung zugesprochenen Erbmasse wird für die ökologische Landwirtschaft eingesetzt. Immobilien und Flächen in der Landwirtschaft können — soweit sinnvoll — zum Beispiel für den Öko-Anbau nutzbar gemacht werden, andere außerhalb der Landwirtschaft werden vielleicht veräußert, um mit dem Erlös die Ziele der Stiftung weiter voranzutreiben. Ebenso ist es bei Beteiligungen, allerdings mit einer wichtigen Ausnahme: Die BioBoden Anteile werden natürlich dauerhaft gehalten.

Wenn neben der Stiftung als Alleinerbin weitere Personen bedacht werden sollen, ist das natürlich möglich: Durch Vermächtnisse können Sie bestimmte Werte anderen Personen zusprechen. Die Stiftung sorgt dafür, dass die Begünstigten ihren Erbanteil erhalten.

Vermächtnis als Alternative

Wenn andere Personen Erbinnen und Erben sind, ist es andersherum möglich, die BioHöfe Stiftung durch ein Vermächtnis zu berücksichtigen: Sie können also im Testament verfügen, dass Anteile an der Genossenschaft, Immobilien, Beteiligungen oder Geld für BioBoden Anteile als Vermächtnis in die Hände der Stiftung gelegt werden.

Wie auch immer Sie sich entscheiden: Wenn Sie die BioHöfe Stiftung bedenken, können Sie BioBoden als Testamentsvollstreckerin einsetzen, damit alles gemäß dem letzten Willen geregelt wird. Wir beraten Sie gerne dazu.
 

Die Zu­kunft ge­stal­ten — jen­seits des Te­s­ta­ments

Wer den Boden übers eigene Dasein hinaus mit Leben füllen und sein Testament dafür nicht anrühren möchte, kann vier Wege beschreiten:

Verfügung zugunsten Dritter
Das ist der einfachste Weg: Wenn Sie mit Ihren eigenen BioBoden Anteilen weiterhin Boden für die nächsten Generationen sichern wollen, können Sie der BioHöfe Stiftung einfach eine Verfügung ausstellen.

Schenkung mit Widerruf
Viele Mitglieder wollen sich bereits zu Lebzeiten mehr als bisher für einen guten Boden engagieren und Geld in nachhaltige Wirkung bringen, sind aber unsicher: Vielleicht brauchen sie das Geld in Zukunft noch, vielleicht entwickelt sich der Lebensabend anders als geplant? Hier kommt ein besonderes Instrument zum Einsatz: Eine Schenkung mit Widerrufsrecht an die Stiftung erlaubt es, die Schenkung bis zum Tod mit kurzer Frist zurückzurufen.

Spende
Eine weitere Option ist die klassische Schenkung von Geld, Land oder Genossenschaftsanteilen gegen Spendenbescheinigung. Wenn die Zuwendung für die Zeichnung von Anteilen durch die Stiftung genutzt werden soll, vermerken Sie dies einfach im Verwendungszweck. Ganz wichtig: Jede Spende zählt, sei sie auch noch so klein. Jeder Euro, der zum Beispiel bei einer „Spende statt Geschenk“-Aktion beim runden Geburtstag zusammenkommt, ist Zukunftsgeld.

Spenden an die BioHöfe Stiftung

Anteile für Kinder und Enkelkinder
Nicht wenigen ist es ein Anliegen, schon früh den Samen für guten Boden in die Köpfe und Herzen der nächsten Generationen einzupflanzen — damit sie sich rechtzeitig mit den Themen Öko-Anbau, Landsicherung und Ernährungswende verbinden. Sie können Ihre BioBoden Anteile einfach an Kinder oder Enkelkinder übertragen oder neue Anteile verschenken — ist der oder die Beschenkte jünger als 27 Jahre, ist das sogar per Ratenzahlung möglich.

BioBoden Schenken

Die BioBoden Genossenschaft und ihre gemeinnützige Schwester, die BioHöfe Stiftung (BHS), haben das gleiche Ziel: Flächen und Höfe für die ökologische Landwirtschaft zu sichern. Die Stiftung kümmert sich als Expertin für die Themen rund um Spenden, Stiften und Schenken vor allem darum, dass Bio-Bauern nicht um ihr Lebenswerk bangen müssen und ihre Höfe auch in Zukunft ökologisch bewirtschaftet werden — seit ihrer Gründung 2017 sind daher bereits mehrere Höfe und Flächen in die Hände der BioHöfe Stiftung gelegt worden. Zudem fördert sie Projekte insbesondere im Natur- und Umweltschutz sowie der Bildung im Bereich Nachhaltigkeit.

BioBoden und die BioHöfe Stiftung sind dabei nicht nur ideell auf das Engste verbunden, sondern auch operativ: Die Genossenschaft erledigt die gesamte Geschäftsbesorgung für die Stiftung. Bei all dem steht beiden die GLS Treuhand e. V. mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung als starker Partner zur Seite, einer der Vorreiter für eine neue Agrarkultur in Deutschland.

Zur Website der BioHöfe Stiftung

Sp­re­chen Sie uns an!

Wir sind uns der Tatsache sehr bewusst, dass die Themen rund um Nachlassregelung und Testament möglicherweise von einigen Ängsten und vielen Fragen geprägt sind. Da hilft es, miteinander ins Gespräch zu kommen: Bei einem Telefonat oder bei einem persönlichen Gesprächstermin mit dem verantwortlichen BioBoden Vorstand Jasper Holler. Eine weitere Möglichkeit sind unsere regelmäßigen Veranstaltungen in Präsenz oder online. 

Zu den Veranstaltungen
 

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail erreichen:

Fragen zur Mitgliedschaft: Mitglieder@bioboden.de

Bei allgemeinen Anliegen: Info@bioboden.de

An Werktagen sind wir telefonisch erreichbar unter: +49 (0) 234 414702  00

 

Jasper Holler
Vorstand