Fragen und Antworten zu BioBoden
Mitgliedschaft
Mitglied werden können natürliche Personen (als Einzelperson), juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften, jedoch keine Personenmehrheiten. Diese treten der Genossenschaft durch Zeichnung eines Anteils bei.
Ein Anteil entspricht 1.000 Euro. Um die „2.000 m²“ zu sichern, sind drei Anteile zu insgesamt 3.000 Euro notwendig.
Eine Höchstgrenze gibt es nicht.
Als Mitglied haben Sie folgende Rechte, die Sie im Rahmen der jährlichen Generalversammlung ausüben können: Teilnahmerecht an der Generalversammlung, Auskunftsrecht im Rahmen der Generalversammlung, Stimmrecht mit einer Stimme, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile.
Die Generalversammlung ist das jährliche Treffen der Genossenschaftsmitglieder, die gemäß der Satzung bestimmte Entscheidungen zur Abstimmung stellt.
Als Mitglied haben Sie folgende Pflichten:
- Die Änderungen von Anschrift, Rechtsform oder ähnlichem der Genossenschaft mitzuteilen.
- Die gezeichneten Mitgliederanteile sind unmittelbar voll einzuzahlen.
Die Mitgliedschaft endet durch: Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Tod (Weiterführung durch Erbe), Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft oder durch Ausschluss.
Die Mitgliedschaftsanteile stellen eine langfristige Grundlage für die Arbeit der BioBoden Genossenschaft dar. Sie können Ihre Mitgliedschaft oder einen bzw. mehrere Geschäftsanteile zum Schluss eines Geschäftsjahres (30.12.) unter Einhaltung einer Frist von 60 Monaten kündigen. Die Auszahlung erfolgt am ersten Werktag nach der Generalversammlung des darauffolgenden Jahres.
Sie können Ihre Genossenschaftsanteile ganz oder teilweise mit Zustimmung der Genossenschaft übertragen.
Grundsätzlich gibt es bei jedem Unternehmen ein Risiko. Dieses ist für Sie jedoch auf die Höhe Ihrer Einlage beschränkt. Somit besteht kein darüber hinaus gehendes Risiko für die Mitglieder. Auch wenn Land ein relativ stabiles Gut ist, handelt es sich um eine Beteiligung an einem landwirtschaftlichen Unternehmen. Daher sollten Anteile nur im Umfang der eigenen Risikotragfähigkeit gezeichnet werden.
Nein. Die Nachschusspflicht ist in der Satzung der Genossenschaft ausgeschlossen. Das bedeutet, dass ein Mitglied maximal mit seiner Einlage haftet.
Das Unternehmen
Die Genossenschaft ist ein Unternehmen, das die Interessen ihrer Mitglieder fördert. Jedes Mitglied ist zugleich Eigentümer und Geschäftspartner des Unternehmens. Es profitiert somit unmittelbar von den Leistungen seiner Genossenschaft.
Die Einzahlungen der Mitglieder finanzieren den Kauf von landwirtschaftlichen Betrieben, Land, Wald und zur Bewirtschaftung notwendige Investitionen sowie Betriebsmittel.
Die sogenannte Bodenbewegung ist in Deutschland sehr niedrig. Meist werden nur wenige Grundstücke pro Jahr und Gemeinde verkauft. In der Folge kann man in einigen Regionen auch schon für Liebhaberpreise für ein knappes Gut sprechen. Landwirte kommen immer wieder in die Situation, dass Land verkauft wird, das sie bereits gepachtet haben. Durch unsere guten Kontakte zu Landwirten kommen die Anfragen dann zu uns. Anders verhält es sich bei den Betrieben. Es ist ein Strukturwandel im Gange, der dazu führt, dass mit steigender Tendenz komplette Betriebe verkauft werden. Wir erwarten, dass sich dieser Trend in den nächsten Jahren noch verstärken wird.
Im Durchschnitt weist das statistische Bundesamt für landwirtschaftliche Grundstücke einen Preis von ca. 1,6 €/qm aus. Gerundet sind das dann ungefähr 3.000 € für 2.000 m².
Die 2.000 m² ist eine Orientierungsgröße, die überhaupt zur Ernährung eines Menschen zur Verfügung steht. Gleichwohl gibt es viele Menschen, die das Projekt an sich unterstützen wollen, daher haben wir den Preis für einen Anteil auf schon 1.000 Euro festgelegt. Wer seine 2.000 m² sichern will, der zeichnet einfach 3 Anteile.
Die 2.000 m² sind eine Orientierungsgröße. Der Fußabdruck jedes Bundesbürgers ist viel größer und viele Menschen werden "ihre" 2.000 m² nicht freikaufen können. Daher ist es toll, wenn andere dies für sie tun.
Eine direkte Zuweisung von bestimmten 2.000 m² ist nicht möglich. Es sind bildlich gesprochen 2.000 m². Eine landwirtschaftliche Fläche setzt sich meist aus Grünland, Ackerland, nicht nutzbaren Randstreifen, Wasserflächen, Gehölzen usw. zusammen. Theoretisch kaufen wir auch ein Grundstück, das nur 2.000 m² Gehölz umfasst, das aber Teil eines größeren Biotopverbundes ist. Es wird kaum jemand bereit sein, nur das Gehölz zu kaufen. Dieses ist aber für die Biodiversität einer Fläche sehr wichtig.
Die Genossenschaft ist ein operativ tätiger Landwirtschaftsbetrieb.
Wir unterscheiden zwischen Land oder Betrieben. Land wird immer nur auf Wunsch eines konkreten Landwirtes gekauft und dann wird auch immer an diesen verpachtet. Betriebe dagegen werden selbst bewirtschaftet oder verpachtet.
Der Erwerb konventioneller Flächen mit anschließender Umstellung ist Teil der Strategie, die Bio Anbaufläche in Deutschland nicht nur zu erhalten sondern auch zu vergrößern.
Die BioBoden Genossenschaft eG ist ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen. Es wird nur erfolgreich sein, wenn es auf einer ertragsmäßig stabilen Basis steht. Natürlich ist es aber so, dass die Eigenkapital-Rendite in der Landwirtschaft sehr moderat ist. Wann und in welcher Höhe tatsächlich eine Dividende möglich sein wird, hängt von der zukünftigen Mitgliederentwicklung ab und den sich daraus ergebenden Investitionsmöglichkeiten. Daher kann aus heutiger Sicht dies nicht seriös prognostiziert werden. Generell ist es aber so, dass die Mitglieder der Genossenschaft auf der Generalversammlung über eine Gewinnverwendung entscheiden.
Historisch gesehen wurde 1993 mit den GLS Landwirtschaftsfonds die Sicherung von Land begonnen. Im Jahr 2009 kam dann die BioBodenGesellschaft (ehemals BioBoden Fonds) hinzu, deren Auftrag es ist, auf Wunsch von Landwirten Land zu kaufen und dieses an sie zu verpachten. Nun gibt es den nächsten Schritt mit der BioBoden Genossenschaft, die zusätzlich auch Landwirtschaft selbst betreibt und sich für viele Menschen öffnet, die nun mitmachen können.
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Fragen zur Mitgliedschaft: Mitglieder@bioboden.de
Bei allgemeinen Anliegen: Info@bioboden.de
An Werktagen sind wir telefonisch erreichbar unter: +49 (0) 234 414702 00
Jasper Holler
Vorstand