Die Satzung der BioBoden Genossenschaft eG

Vom 29. April 2015 in der Fassung vom 18. Juni 2022

Präambel

In der BioBoden Genossenschaft eG schließen sich Personen zusammen, die sich von der gemeinsamen Überzeugung leiten lassen, die Lebensverhältnisse im ländlichen Raum durch ökologisch betriebene Land- und Forstwirtschaft nachhaltig zu gestalten und einen verantwortungsvollen Umgang mit den hierfür notwendigen Ressourcen dauerhaft sicherzustellen. Die Genossenschaft fördert den Erhalt und die Umstellung land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie deren langfristige Bewirtschaftung im Sinne einer regionalen, sozial eingebetteten, diversifizierten und ökologischen Landwirtschaft sowie einer naturgemäßen Waldbewirtschaftung und trägt durch ihr Wirken dazu bei, die Biodiversität, die Bodenkultur und den Gewässerschutz zu sichern und zu verbessern. Die Genossenschaft wird dabei geeignete Instrumente entwickeln und einsetzen, die möglichst konkret, transparent, nachhaltig und wirkungsorientiert die Zusammenarbeit der Mitglieder im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Nutzenstiftung fördern. Die Gewinnerzielung für das einzelne Mitglied oder für die Genossenschaft ist kein vorrangiges Ziel.

I. FIRMA, SITZ, ZWECK UND GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS

§ 1 Firma und Sitz

(1) Die Firma der Genossenschaft lautet: BioBoden Genossenschaft eG  

(2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in: Rothenklempenow

§ 2 Zweck und Gegenstand

(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder durch die Schaffung realwirtschaftlicher Bezüge zu den Existenzgrundlagen einer ökologischen Landwirtschaft und der Daseinsversorgung mit gesunden Böden und mit ökologisch erzeugten Lebensmitteln.

(2) Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere:

a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung 

b) der Erwerb, die Bewirtschaftung, die Vermietung und Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und Gebäuden, unter Bedingung einer regional eingebundenen ökologischen Bewirtschaftung

c) die gemeinsame Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder 

d) die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege

e) die ökologische Erzeugung von erneuerbaren Energien zum Eigenverbrauch oder zwecks Vermarktung

(3) Die Genossenschaft kann im Rahmen ihres Zweckes Zweigniederlassungen errichten, Unternehmen gründen oder sich an anderen Unternehmen beteiligen. 

(4) Landwirtschaftliche Betriebe und einzelne Grundstücke werden ausschließlich mit dem Ziel erworben, sie dauerhaft ökologisch zu bewirtschaften und nicht zum Verkauf anzubieten. Als Eigentum der Genossenschaft sind sie der spekulativen Verwendung entzogen und dauerhaft zu entziehen. In besonderen Fällen sind die Veräußerung einzelner Grundstücke oder der Verkauf von Grundstücksteilen mit Zustimmung des Aufsichtsrats zulässig. 

(5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

 

Dies ist ein Ausschnitt der Satzung. Zur kompletten Satzung gelangen Sie hier.